Das Betreuungskonzept
Das Betreuungskonzept orientiert sich an den Anforderungen und Voraussetzungen für die Vergabe des Qualitätssiegels "Betreutes Seniorenwohnen in Baden-Württemberg". Dieses Konzept ist Grundlage des Betreuungsvertrages, der zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnpark Winkel als Betreuungsträger und den Hausbewohnern abgeschlossen wird. Die Betreuungsleistungen im Grundservice beinhalten eine Vitalüberwachung in der Wohnung, sowie ein Notrufknopf, welchen der Bewohner an seinem Handgelenk trägt und mit dem er jederzeit in seiner Wohnung Hilfe anfordern kann.
Mit dem bedarfsgerechten Grundservice und individueller Betreuung wird das Ziel verfolgt, den Bewohnern des Hauses längstmöglich ihre Selbständigkeit zu erhalten. Das betreute Seniorenwohnen kann zwar die Betreuung und Pflege in einem Pflegeheim nicht ersetzen; oft jedoch kann durch diese Wohnform und das Angebot entsprechender Hilfen verringert oder zumindest entscheidend hinausgezögert werden, dass ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung stattfinden muss.
1. Grundservice
- Notruforganisation als 24 - Std. - Bereitschaft Einleitung der Hilfemaßnahmen längstens innerhalb 15 Minuten nach Notrufmeldung.
- Vitalüberwachung durch einen Bewegungsmelder in der Wohnung. Erfolgt innerhalb von 24 Std. keine Bewegung, wird ein Notruf abgesetzt und die Sozialstation Klettgau klärt, ob alles in Ordnung ist.
- Feste Ansprechzeiten im Betreuungsstützpunkt in der Wohnanlage von 11.00 bis 11.30 Uhr und nach Vereinbarung
- Organisation und Koordination von bedarfsgerechten Hilfen der unterschiedlichen Hilfsdienste
2. Wahlservice
„Der Betreuungsträger vermittelt auf Anfrage in Zusammenarbeit mit externen Organisationen zusätzliche Leistungen im hauswirtschaftlichen und/oder pflegerischen Bereich, die über den Umfang des Grundservice hinausgehen. Der Bewohner ist in seiner Entscheidung über die Vergabe frei bzw. an keine bestimmten Dienste gebunden. Die vermittelten Leistungen des Wahlservice werden von den Bewohnern direkt mit den jeweiligen externen Organisationen abgerechnet.
Zum Wahlservice zählen:
- Hauswirtschaftliche Dienste wie Essensversorgung, Wohnungsreinigung, Wäschedienst, Fahr- und Begleitdienste, Hilfestellung bei Einkäufen, Hausarbeiten und sonstigen Verrichtungen
- Pflegerische Dienste (Gewährleistung einer pflegerischen Mindestversorgung sowie ergänzende Leistungen nach Bedarf und Vereinbarung bzw. nach ärztlicher Verordnung)
- Krankenpflege (Erbringung einer Grund- und Behandlungspflege im Zuge einer Rahmenvereinbarung nach § 132 SGB V)“
Kontakt
Bei weiteren Fragen zum Wohnpark Winkel wenden Sie sich an:
Herr Vollmer
Hombergstraße 2
79798 Jestetten
Telefonnummer: 07745 920943


