Im Überblick
In diesem Bereich finden Sie ein Darstellung der wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Gemeinde Jestetten, um Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde auf einen Blick zu informieren.
Allgemein
Büchereigebühren
Für Ausleihungen bei den Jugendbüchereien Altenburg und Jestetten werden keine Gebühren erhoben.
Gebühren für den Wochenmarkt
Marktstand je Tag, ohne Rücksicht auf Größe und Art: 6,00 Euro
Badegebühren
- Tageskarte übrige Benutzer: 3,00 Euro
- Tageskarte für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillig Dienstleistende und Schwerbehinderte ab Vollendung des 18. Lebensjahre mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H.: 1,50 Euro
- Abendkarte: 2,00 Euro
- Saisonkarte übrige Benutzer: 40,00 Euro
- Saisonkarte für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillig Dienstleistende und Schwerbehinderte ab Vollendung des 18. Lebensjahre mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H.: 20,00 Euro
- Dutzendkarte übrige Benutzer: 30,00 EUR
- Dutzendkarte für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillig Dienstleistende und Schwerbehinderte ab Vollendung des 18. Lebensjahre mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H.: 15,00 Euro
- Familienkarte: ohne Rücksicht auf die Zahl der mitberechtigten Kinder bis 16 Jahre: 80,00 Euro
Campinggebühren
Bei kurzzeitiger Nutzung:
- Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillige Leistende und Schwerbehinderte mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H. je Tag: 3,50 Euro
- übrige Benutzer je Tag: 8,00 Euro
- Stellplatz für Zelte je Tag: 2,50 Euro
- Stellplatz für Wohnwagen, Wohnmobile je Tag: 6,00 Euro
Bei Dauerbenutzung:
- In den Monaten Mai und September je: 130,00 Euro
- In den Monaten Juni, Juli und August je: 200,00 Euro
- Bei Nutzung von mehr als 15 Tagen pro Monat: 200,00 Euro
- Bei Nutzung von weniger als 1 bis 15 Tagen pro Monat: 100,00 Euro
- In den Monaten Mai und September werden - unbeschadet des Nutzungsbeginns oder -endes erhoben: 130,00 Euro
Anstatt mehrerer Monatsgebühren kann die Dauernutzung nach Wahl mit einer Saison-Pauschale abgegolten werden in Höhe von: 680,00 Euro
Elektrische Energie, je kWh: 0,60 Euro
Bestattungswesen
Reihen - Erdgrab von 10 und mehr Jahren
- für Einheimische: 450,00 Euro
- für Auswärtige: 900,00 Euro
von unter 10 Jahren
- für Einheimische: 160,00 Euro
- für Auswärtige: 320,00 Euro
Wahl - Erdgrab (25 Jahre)
- für Einheimische: 1.300,00 Euro
- für Auswärtige: 2.600,00 Euro
Verlängerung der Nutzungsdauer für Reihen - Erdgrab von 10 und mehr Jahren
- für Einheimische: 16,00 Euro
- für Auswärtige: 32,00 Euro
Verlängerung der Nutzungsdauer für Wahl - Erdgrab
- für Einheimische: 52,00 Euro
- für Auswärtige: 104,00 Euro
Urnen - Nische bei Erstbelegung (20 Jahre)
- für Einheimische: 630,00 Euro
- für Auswärtige: 1.260,00 Euro
je weitere Belegung
- für Einheimische: 525,00 Euro
- für Auswärtige: 1.050,00 Euro
Urnen - Reihen-/Wahlgrab
- für Einheimische: 210,00 Euro
- für Auswärtige: 420,00 Euro
Verlängerung der Nutzungsdauer
- für Einheimische: 10,50 Euro
- für Auswärtige: 21,00 Euro
Für Bestattungen werden als Gebühr erhoben:
- für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren: 840,00 Euro
- für Personen unter 10 Jahren: 260,00 Euro
- für Urnen: 260,00 Euro
- für Urnen in Urnennischen: 105,00 Euro
- für Tiefbestattungen: 945,00 Euro
Sonstige Leistungen
- Benutzung der Einsegnungshalle im Ortsteil Jestetten: 200,00 Euro
- Benutzung der Einsegnungsstätte im Ortsteil Altenburg: 130,00 Euro
- Benutzung der Leichenzelle: 65,00 Euro
- Benutzung der Anonymen Gemeinschaftsgrabstätte: 105,00 Euro
- Herstellung oder Änderung von Grab-Fundamenten und -einfassungen:
- für die Erdbestattung im Alter von 10 und mehr Jahren: 400,00 Euro
- für die Bestattung unter 10 Jahren oder einer Urne: 265,00 €
Erschließungsbeitrag
nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg
beitragsfähige Kosten: 95 v.H.
Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Laden und Beifuhr
des Entleerungsgutes je m³: 12,75 Euro
Reinigung des Entleerungsgutes
je m³ aus geschlossenen Gruben: 2,66 Euro
aus Mehrkammerklärgruben und Kleinkläranlagen mit Schlammabsetzung: 39,90 Euro
aus Mehrkammerklärgruben und Kleinkläranlagen mit Schlammausfaulung: 26,60 Euro
Gewerbe- & Grundsteuer
Gewerbesteuer
Messbetrag 340 v.H.
Grundsteuer A
Messbetrag 370 v.H.
Grundsteuer B
Messbetrag 350 v.H.
Pressemitteilung zur neuen Grundsteuer.
Hallenbenutzungsgebühren für Veranstaltungen
Mehrzweckhallen
an örtliche Vereine je Tag: 65,00 Euro
an sonstige örtliche Nutzer je Tag: 90,00 Euro
zuzüglich der Pacht aus den Roheinnahmen der Bewirtung: 8 v.H.
Gymnastiksaal in der Gemeindehalle
an örtliche Vereine je Tag: 25,00 Euro
an sonstige örtliche Nutzer je Tag: 40,00 Euro
Sport- und Übungsbetrieb
Sporthalle je Stunde: 8,70 Euro
Mehrzweckhallen je Stunde: 6,20 Euro
Gymnastiksaal je Stunde: 3,60 Euro
Hundesteuer
Erster Hund: 96,00 Euro
Jeden weiteren Hund: 192,00 Euro
Für den ersten Kampfhund: 384,00 Euro
Für den zweiten u. jeden weiteren Kampfhund: 576,00 Euro
Kindergartengebühren
ab 01.09.2024:
Regelgruppe - ab 3 Jahren
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 148,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie: 74,00 Euro
Halbtagesgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 92,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie: 46,00 Euro
Ganztagesgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 228,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie: 114,00 Euro
Erweiterte Halbtagesgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 136,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie: 68,00 Euro
Erweiterte Regelgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 204,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie: 102,00 Euro
Für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres gelten folgende Gebühren:
Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 222,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 111,00 Euro
Halbtagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 138,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 69,00 Euro
Ganztagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 342,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 171,00 Euro
Erweiterte Halbtagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 204,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 102,00 Euro
Erweiterte Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 306,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 153,00 Euro
Für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gelten folgende Gebühren:
Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 444,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 222,00 Euro
Halbtagsgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 275,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 138,00 Euro
Ganztagsgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 684,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 342,00 Euro
Erweiterte Halbtagsgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 408,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 204,00 Euro
Erweiterte Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 613,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 307,00 Euro
Ganztagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 684,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 342,00 Euro
Die Gebühren für die Mittagsverpflegung betragen je Mahlzeit 5,50 Euro.
Tagesgebühren für Kinder unter 2 Jahren
Betreuungstage/Woche 1 2 3 4
Halbtagsgruppe 55,00 € 110,00 € 165,00 € 220,00 €
Erweiterte Halbtagsgruppe 82,00 € 163,00 € 245,00 € 326,00 €
Regelgruppe 89,00 € 178,00 € 266,00 € 355,00 €
Erweiterte Regelgruppe 123,00 € 245,00 € 368,00 € 490,00 €
Ganztagsgruppe 137,00 € 274,00 € 410,00 € 547,00 €
Nachtlokal- und Spielsteuer
Für Gaststätten mit regelmäßiger Sperrzeitverkürzung
je Tag und je angefangenem 10m²
5,50 Euro
Für Gaststätten mit Filmvorführung oder Erlaubnis nach § 33a GewO
je Tag und je angefangenem 10m²
5,50 Euro
Für Spielgeräte außerhalb von Spielhallen
je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
15 v.H. des Einspielergebnisses
je Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
25,00 Euro
Für Spielgeräte in Spielhallen etc.
je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
15 v.H. des Einspielergebnisses
je Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
50,00 Euro
Verlässliche Grundschule
Klasse 1 bis Klasse 4
1. Kind (mtl.): 40,00 Euro
2. Kind (mtl.): 20,00 Euro
Wasser & Abwasser
Wassergebühr je m³ Wasser: 2,15 Euro
Wasserversorgungsbeitrag je m² Nutzungsfläche: 2,01 Euro
Abwasserbeitrag
Beitrag für das mech.-biol. Klärwerk je m² Nutzungsfläche: 1,17 Euro
Beitrag für den öffentlichen Abwasserkanal mit Sonderbauwerken je m² Nutzungsfläche: 3,52 Euro
Abwassergebühr
Schmutzwassergebühr je m³ Frischwasserbezug: 2,13 Euro
Niederschlagswassergebühr je m² relevante versiegelte Fläche: 0,37 Euro