Steuern & Gebühren: Gemeinde Jestetten

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Hauptbereich

Im Überblick

In diesem Bereich finden Sie ein Darstellung der wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Gemeinde Jestetten, um Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde auf einen Blick zu informieren. 

Allgemein

Büchereigebühren
Für Ausleihungen bei den Jugendbüchereien Altenburg und Jestetten werden keine Gebühren erhoben.

Gebühren für den Wochenmarkt
Marktstand je Tag, ohne Rücksicht auf Größe und Art: 6,00 Euro

Badegebühren

  • Tageskarte übrige Benutzer: 3,00 Euro
  • Tageskarte für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillig Dienstleistende und Schwerbehinderte ab Vollendung des 18. Lebensjahre mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H.: 1,50 Euro
  • Abendkarte: 2,00 Euro
  • Saisonkarte übrige Benutzer: 40,00 Euro
  • Saisonkarte für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillig Dienstleistende und Schwerbehinderte ab Vollendung des 18. Lebensjahre mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H.: 20,00 Euro
     
  • Dutzendkarte übrige Benutzer: 30,00 EUR
  • Dutzendkarte für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillig Dienstleistende und Schwerbehinderte ab Vollendung des 18. Lebensjahre mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H.: 15,00 Euro
  • Familienkarte: ohne Rücksicht auf die Zahl der mitberechtigten Kinder bis 16 Jahre: 80,00 Euro

Campinggebühren

Bei kurzzeitiger Nutzung:

  • Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillige Leistende und Schwerbehinderte mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H. je Tag: 3,50 Euro
  • übrige Benutzer je Tag: 8,00 Euro
  • Stellplatz für Zelte je Tag: 2,50 Euro
  • Stellplatz für Wohnwagen, Wohnmobile je Tag: 6,00 Euro

Bei Dauerbenutzung:

  • In den Monaten Mai und September je: 130,00 Euro
  • In den Monaten Juni, Juli und August je: 200,00 Euro
  • Bei Nutzung von mehr als 15 Tagen pro Monat: 200,00 Euro
  • Bei Nutzung von weniger als 1 bis 15 Tagen pro Monat: 100,00 Euro
  • In den Monaten Mai und September werden - unbeschadet des Nutzungsbeginns oder -endes erhoben: 130,00 Euro

Anstatt mehrerer Monatsgebühren kann die Dauernutzung nach Wahl mit einer Saison-Pauschale abgegolten werden in Höhe von: 680,00 Euro

Elektrische Energie, je kWh: 0,60 Euro

Bestattungswesen

Reihen - Erdgrab von 10 und mehr Jahren

  • für Einheimische: 450,00 Euro
  • für Auswärtige: 900,00 Euro

von unter 10 Jahren

  • für Einheimische: 160,00 Euro
  • für Auswärtige: 320,00 Euro

Wahl - Erdgrab (25 Jahre)

  • für Einheimische: 1.300,00 Euro
  • für Auswärtige: 2.600,00 Euro

Verlängerung der Nutzungsdauer für Reihen  - Erdgrab von 10 und mehr Jahren

  • für Einheimische: 16,00 Euro
  • für Auswärtige: 32,00 Euro

Verlängerung der Nutzungsdauer für Wahl  - Erdgrab

  • für Einheimische: 52,00 Euro
  • für Auswärtige: 104,00 Euro

Urnen - Nische bei Erstbelegung (20 Jahre)

  • für Einheimische: 630,00 Euro
  • für Auswärtige: 1.260,00 Euro

je weitere Belegung

  • für Einheimische: 525,00 Euro
  • für Auswärtige: 1.050,00 Euro

Urnen - Reihen-/Wahlgrab

  • für Einheimische: 210,00 Euro
  • für Auswärtige: 420,00 Euro

Verlängerung der Nutzungsdauer

  • für Einheimische: 10,50 Euro
  • für Auswärtige: 21,00 Euro

Für Bestattungen werden als Gebühr erhoben:

  • für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren: 840,00 Euro
  • für Personen unter 10 Jahren: 260,00 Euro
  • für Urnen: 260,00 Euro
  • für Urnen in Urnennischen: 105,00 Euro
  • für Tiefbestattungen: 945,00 Euro

Sonstige Leistungen

  • Benutzung der Einsegnungshalle im Ortsteil Jestetten: 200,00 Euro
  • Benutzung der Einsegnungsstätte im Ortsteil Altenburg: 130,00 Euro
  • Benutzung der Leichenzelle: 65,00 Euro
  • Benutzung der Anonymen Gemeinschaftsgrabstätte: 105,00 Euro
  • Herstellung oder Änderung von Grab-Fundamenten und -einfassungen:
    • für die Erdbestattung im Alter von 10 und mehr Jahren: 400,00 Euro
    • für die Bestattung unter 10 Jahren oder einer Urne: 265,00 €

Erschließungsbeitrag

nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg
beitragsfähige Kosten: 95 v.H.
 

Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Laden und Beifuhr
des Entleerungsgutes je m³: 12,75 Euro

Reinigung des Entleerungsgutes
je m³ aus geschlossenen Gruben: 2,66 Euro
aus Mehrkammerklärgruben und Kleinkläranlagen mit Schlammabsetzung: 39,90 Euro
aus Mehrkammerklärgruben und Kleinkläranlagen mit Schlammausfaulung: 26,60 Euro

Gewerbe- & Grundsteuer

Gewerbesteuer
Messbetrag 340 v.H.

Grundsteuer A
Messbetrag  370 v.H.

Grundsteuer B
Messbetrag  350 v.H.

Pressemitteilung zur neuen Grundsteuer.

Hallenbenutzungsgebühren für Veranstaltungen

Mehrzweckhallen
an örtliche Vereine je Tag: 65,00 Euro
an sonstige örtliche Nutzer je Tag: 90,00 Euro
zuzüglich der Pacht aus den Roheinnahmen der Bewirtung: 8 v.H.

Gymnastiksaal in der Gemeindehalle
an örtliche Vereine je Tag: 25,00 Euro
an sonstige örtliche Nutzer je Tag: 40,00 Euro

Sport- und Übungsbetrieb
Sporthalle je Stunde: 8,70 Euro
Mehrzweckhallen je Stunde: 6,20 Euro
Gymnastiksaal je Stunde: 3,60 Euro

Hundesteuer

Erster Hund: 96,00 Euro
Jeden weiteren Hund: 192,00 Euro
Für den ersten Kampfhund: 384,00 Euro
Für den zweiten u. jeden weiteren Kampfhund: 576,00 Euro

Kindergartengebühren

ab 01.09.2024:

Regelgruppe - ab 3 Jahren
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 148,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie:   74,00 Euro

Halbtagesgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie:   92,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie:   46,00 Euro

Ganztagesgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 228,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie: 114,00 Euro

Erweiterte Halbtagesgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 136,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie:   68,00 Euro

Erweiterte Regelgruppe     
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 204,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie:   102,00 Euro

Für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres gelten folgende Gebühren:

Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 222,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 111,00 Euro

Halbtagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 138,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie:   69,00 Euro

Ganztagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 342,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 171,00 Euro

Erweiterte Halbtagesgruppe     
1. aufgenommene Kind einer Familie: 204,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 102,00 Euro

Erweiterte Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 306,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 153,00 Euro

Für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gelten folgende Gebühren:

Regelgruppe

1. aufgenommene Kind einer Familie: 444,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 222,00 Euro

Halbtagsgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 275,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 138,00 Euro

Ganztagsgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 684,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 342,00 Euro

Erweiterte Halbtagsgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 408,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 204,00 Euro

Erweiterte Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 613,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 307,00 Euro

Ganztagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 684,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 342,00 Euro

Die Gebühren für die Mittagsverpflegung betragen je Mahlzeit 5,50 Euro.

Tagesgebühren für Kinder unter 2 Jahren

Betreuungstage/Woche              1                             2                             3                             4

Halbtagsgruppe                             55,00 €                 110,00 €               165,00 €              220,00 €

Erweiterte Halbtagsgruppe           82,00 €                 163,00 €               245,00 €              326,00 €

Regelgruppe                                 89,00 €                 178,00 €               266,00 €              355,00 €

Erweiterte Regelgruppe              123,00 €                 245,00 €               368,00 €              490,00 €

Ganztagsgruppe                           137,00 €                274,00 €               410,00 €              547,00 €

 

Nachtlokal- und Spielsteuer

Für Gaststätten mit regelmäßiger Sperrzeitverkürzung
je Tag und je angefangenem 10m²
5,50 Euro

Für Gaststätten mit Filmvorführung oder Erlaubnis nach § 33a GewO
je Tag und je angefangenem 10m²
5,50 Euro

Für Spielgeräte außerhalb von Spielhallen 
je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
15 v.H. des Einspielergebnisses
je Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
25,00 Euro

Für Spielgeräte in Spielhallen etc.
je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
15 v.H. des Einspielergebnisses
je Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
50,00 Euro

Verlässliche Grundschule

Klasse 1 bis Klasse 4
1. Kind (mtl.): 40,00 Euro
2. Kind (mtl.): 20,00 Euro

Wasser & Abwasser

Wassergebühr je m³ Wasser: 2,15 Euro
Wasserversorgungsbeitrag je m² Nutzungsfläche: 2,01 Euro
Abwasserbeitrag
Beitrag für das mech.-biol. Klärwerk je m² Nutzungsfläche: 1,17 Euro
Beitrag für den öffentlichen Abwasserkanal mit Sonderbauwerken je m² Nutzungsfläche: 3,52 Euro

Abwassergebühr
Schmutzwassergebühr
je m³ Frischwasserbezug: 2,13 Euro
Niederschlagswassergebühr je m² relevante versiegelte Fläche: 0,37 Euro