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Gemeinde Jestetten

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/-n

Assistentin / Assistenten (m/w/d) des Bürgermeisters.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die grundsätzlich auch teilbar wäre.

Das bringen Sie mit:
•    Kommunikations- und Organisationstalent
•    Freude am Umgang mit Bürgern und Behörden
•    abgeschlossene Ausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich
•    gute Kenntnisse im Umgang mit Office-Anwendungen und
      Social-Media-Kanälen
•    hohe Einsatzbereitschaft und absolute Diskretion

Unser Angebot:
•    ein moderner, krisensicherer Arbeitsplatz
•    eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
•    Entgelt und Sozialleistungen nach TVöD.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung in schriftlicher oder elektronischer Form bis 30.10.2023. Bitte geben Sie dabei auch Ihr frühestmögliches Eintrittsdatum an.

Kontaktdaten: Gemeinde Jestetten, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten bzw.
ina.fischer@jestetten.de, Tel.: 07745 9209-22.

Anfragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen außer Hauptamtsleiterin Ina Fischer auch gerne Bürgermeister Dominic Böhler, Tel.Nr. 07745 9209-20.

 

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Wir bilden aus!

Bei der Gemeinde Jestetten ist zum 01. September 2024

eine Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

zu besetzen. Die Ausbildung dauert 2 ½ bzw. 3 Jahre.

 

Wenn Sie

  • bis zum Ausbildungsbeginn die erforderlichen schulischen Voraussetzungen (in der Regel mittlere Reife) besitzen,
  • an der vielseitigen Tätigkeit in einer Kommunalverwaltung interessiert sind,
  • gerne für und mit Menschen tätig sind und
  • Ihre Ausbildung in einem kleinen Team absolvieren möchten,
 

dann bewerben Sie sich bis spätestens 15. Oktober 2023 bei uns! Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Jestetten, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten oder elektronisch an ina.fischer(@)jestetten.de. Sollten Sie Fragen zur Ausbildung haben, können Sie sich gerne bei Hauptamtsleiterin Ina Fischer, Rathaus Jestetten, Büro E.03 oder unter Tel.Nr. 07745 9209-22 melden.

 

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Bei der Gemeinde Jestetten (Baden-Württemberg, Landkreis Waldshut, 5.400 Einwohner, zwei Ortsteile) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der

 

Leitung des Ortsbauamtes (m/w/d)

 

zu besetzen.

 

Sie erwartet eine verantwortungsvolle Tätigkeit in leitender Position mit folgenden Aufgaben:

  • Leitung des Ortsbauamtes
  • Allgemeine Bauverwaltung mit Verantwortung für die Angelegenheiten der Bauleitplanung, der Bauordnung und des Straßen- und Wegerechts
  • Planung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung (Bauherrenfunktion) kommunaler Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros / Architekten
  • Planung und Überwachung von Instandsetzungen und Unterhaltungsmaßnahmen der gemeindlichen Infrastruktur
  • Technische Verantwortung für Versorgungsbetrieb, Abwasserbeseitigung und Freibad
  • Fachaufsicht über den Gemeindebauhof
  • Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse

Wir wünschen uns Bewerber (m/w/d) mit abgeschlossenem Studium im Bereich Bauingenieurwesen bzw. Architektur oder mit vergleichbarer Qualifikation. Kenntnisse in den gängigen Fachanwendungen sowie gute EDV-Kenntnisse setzen wir voraus.

Wir suchen eine motivierte, engagierte und kommunikative Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Fachkompetenz, Führungsstärke, Einsatzbereitschaft, Verhandlungs- und Organisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Wirtschaftlichkeitsdenken.

Die Vergütung richtet sich nach TVöD. Die Stelle (Vollzeit, unbefristet) ist aktuell mit Entgeltgruppe 12 TVöD bewertet.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung in schriftlicher oder elektronischer Form. Kontaktdaten: Gemeinde Jestetten, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten bzw. Ina.Fischer@jestetten.de. Für nähere Auskünfte können Sie sich gerne an Bürgermeister Dominic Böhler, Tel. 07745 9209-20, oder Hauptamtsleiterin Ina Fischer, Tel. 07745 9209-22 wenden.

 

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Facharzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Innere Medizin

Die Gesundheitsnetz ZipHo e.G. ist eine von Kommunen, nie- dergelassenen Ärzten und dem Klinikum Hochrhein gegründete Genossenschaft mit Sitz in Jestetten. Unser Ziel ist es, die wohnortnahe medizinische Versorgung in der Region zu sichern. Wir verstehen uns als Dienstleister für die Bevölkerung und fühlen uns ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet.

Wir suchen DICH für unser 2022 geplantes Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ) in Jestetten. Du bist

Facharzt für Allgemeinmedizin (m/w/d)
Facharzt für Innere Medizin (m/w/d)

und suchst eine Tätigkeit als Hausarzt, bei der Du Dich ganz auf die Behandlung Deiner Patienten konzentrieren kannst? Oder Du möchtest nach einer Pause erst einmal in Teilzeit wieder in den Arztberuf einsteigen?

Dann haben wir folgendes Angebot für Dich:


•    Kein wirtschaftliches Risiko durch eine sichere und langfristige Anstellung
•    Entlastung von Bürokratie und Verwaltung
•    Keine Personalverantwortung
•    Arbeiten in modernen Praxisräumen
•    Teilzeitmodelle: Beruf, Familie und Freizeit lassen sich so leichter vereinbaren
•    Fachlicher Austausch in einem Team aus erfahrenen Ärzten und Nachwuchsmedizinern (m/w/d)
•    Möglichkeiten der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
•    Offenheit für Innovationen (z.B. Digitalisierung)
•    Leben und Arbeiten in einer landschaftlich reizvollen Region mit hervorragender Infrastruktur

Darüber hinaus helfen Dir unsere Mitgliedskommunen bei

•    Wohnungssuche
•    Kinderbetreuung
•    Eingewöhnung in der Region

Wie klingt das für Dich? Sind Dir noch andere Dinge wichtig? Dann lass uns darüber reden. Wir freuen uns auf Deinen Anruf oder eine E-Mail!

André Saliger Mobil: Mobiltelefon: 01796664990

Mail: andre.saliger@diomedes.de

 
 

Steuern & Gebühren: Gemeinde Jestetten

Seitenbereiche

Hauptbereich

Im Überblick

In diesem Bereich finden Sie ein Darstellung der wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Gemeinde Jestetten, um Sie als Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde auf einen Blick zu informieren. 

Allgemein

Büchereigebühren
Für Ausleihungen bei den Jugendbüchereien Altenburg und Jestetten werden keine Gebühren erhoben.

Gebühren für den Wochenmarkt
Marktstand je Tag, ohne Rücksicht auf Größe und Art: 6,00 Euro

Badegebühren

  • Tageskarte übrige Benutzer: 3,00 Euro
  • Tageskarte für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillig Dienstleistende und Schwerbehinderte ab Vollendung des 18. Lebensjahre mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H.: 1,50 Euro
  • Abendkarte: 2,00 Euro
  • Saisonkarte übrige Benutzer: 40,00 Euro
  • Saisonkarte für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillig Dienstleistende und Schwerbehinderte ab Vollendung des 18. Lebensjahre mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H.: 20,00 Euro
     
  • Dutzendkarte übrige Benutzer: 30,00 EUR
  • Dutzendkarte für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillig Dienstleistende und Schwerbehinderte ab Vollendung des 18. Lebensjahre mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H.: 15,00 Euro
  • Familienkarte: ohne Rücksicht auf die Zahl der mitberechtigten Kinder bis 16 Jahre: 80,00 Euro

Campinggebühren

Bei kurzzeitiger Nutzung:

  • Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Freiwillige Leistende und Schwerbehinderte mit einer M.d.E. von mindestens 50 v.H. je Tag: 3,50 Euro
  • übrige Benutzer je Tag: 8,00 Euro
  • Stellplatz für Zelte je Tag: 2,50 Euro
  • Stellplatz für Wohnwagen, Wohnmobile je Tag: 6,00 Euro

Bei Dauerbenutzung:

  • In den Monaten Mai und September je: 130,00 Euro
  • In den Monaten Juni, Juli und August je: 200,00 Euro
  • Bei Nutzung von mehr als 15 Tagen pro Monat: 200,00 Euro
  • Bei Nutzung von weniger als 1 bis 15 Tagen pro Monat: 100,00 Euro
  • In den Monaten Mai und September werden - unbeschadet des Nutzungsbeginns oder -endes erhoben: 130,00 Euro

Anstatt mehrerer Monatsgebühren kann die Dauernutzung nach Wahl mit einer Saison-Pauschale abgegolten werden in Höhe von: 680,00 Euro

Elektrische Energie, je kWh: 0,60 Euro

Bestattungswesen

Reihen - Erdgrab von 10 und mehr Jahren

  • für Einheimische: 450,00 Euro
  • für Auswärtige: 900,00 Euro

von unter 10 Jahren

  • für Einheimische: 160,00 Euro
  • für Auswärtige: 320,00 Euro

Wahl - Erdgrab (25 Jahre)

  • für Einheimische: 1.300,00 Euro
  • für Auswärtige: 2.600,00 Euro

Verlängerung der Nutzungsdauer  

  • für Einheimische: 16,00 Euro
  • für Auswärtige: 32,00 Euro

Urnen - Nische bei Erstbelegung (20 Jahre)

  • für Einheimische: 630,00 Euro
  • für Auswärtige: 1.260,00 Euro

je weitere Belegung

  • für Einheimische: 525,00 Euro
  • für Auswärtige: 1.050,00 Euro

Urnen - Reihen-/Wahlgrab

  • für Einheimische: 210,00 Euro
  • für Auswärtige: 420,00 Euro

Verlängerung der Nutzungsdauer

  • für Einheimische: 10,50 Euro
  • für Auswärtige: 21,00 Euro

Für Bestattungen werden als Gebühr erhoben:

  • für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren: 840,00 Euro
  • für Personen unter 10 Jahren: 260,00 Euro
  • für Urnen: 260,00 Euro
  • für Urnen in Urnennischen: 105,00 Euro
  • für Tiefbestattungen: 945,00 Euro

Sonstige Leistungen

  • Benutzung der Einsegnungshalle im Ortsteil Jestetten: 200,00 Euro
  • Benutzung der Einsegnungsstätte im Ortsteil Altenburg: 130,00 Euro
  • Benutzung der Leichenzelle: 65,00 Euro
  • Benutzung der Anonymen Gemeinschaftsgrabstätte: 105,00 Euro
  • Herstellung oder Änderung von Grab-Fundamenten und -einfassungen:
    • für die Erdbestattung im Alter von 10 und mehr Jahren: 400,00 Euro
    • für die Bestattung unter 10 Jahren oder einer Urne: 265,00 €

Erschließungsbeitrag

nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg
beitragsfähige Kosten: 95 v.H.
 

Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Laden und Beifuhr
des Entleerungsgutes je m³: 12,75 Euro

Reinigung des Entleerungsgutes
je m³ aus geschlossenen Gruben: 2,66 Euro
aus Mehrkammerklärgruben und Kleinkläranlagen mit Schlammabsetzung: 39,90 Euro
aus Mehrkammerklärgruben und Kleinkläranlagen mit Schlammausfaulung: 26,60 Euro

Gewerbe- & Grundsteuer

Gewerbesteuer
Messbetrag 340 v.H.

Grundsteuer A
Messbetrag  370 v.H.

Grundsteuer B
Messbetrag 350 v.H.

Pressemitteilung zur neuen Grundsteuer.

Hallenbenutzungsgebühren für Veranstaltungen

Mehrzweckhallen
an örtliche Vereine je Tag: 65,00 Euro
an sonstige örtliche Nutzer je Tag: 90,00 Euro
zuzüglich der Pacht aus den Roheinnahmen der Bewirtung: 8 v.H.

Gymnastiksaal in der Gemeindehalle
an örtliche Vereine je Tag: 25,00 Euro
an sonstige örtliche Nutzer je Tag: 40,00 Euro

Sport- und Übungsbetrieb
Sporthalle je Stunde: 8,70 Euro
Mehrzweckhallen je Stunde: 6,20 Euro
Gymnastiksaal je Stunde: 3,60 Euro

Hundesteuer

Erster Hund: 96,00 Euro
Jeden weiteren Hund: 192,00 Euro
Für den ersten Kampfhund: 384,00 Euro
Für den zweiten u. jeden weiteren Kampfhund: 576,00 Euro

Kindergartengebühren

Regelgruppe - ab 3 Jahren
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 138,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie:   69,00 Euro

Halbtagesgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie:   86,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie:   43,00 Euro

Ganztagesgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 211,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie: 106,00 Euro

Erweiterte Halbtagesgruppe
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 127,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie:   64,00 Euro

Erweiterte Regelgruppe    
1. aufgenommenes Kind einer Familie: 190,00 Euro
2. aufgenommenes Kind einer Familie:   95,00 Euro

Für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres gelten folgende Gebühren:

Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 207,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 104,00 Euro

Halbtagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 129,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie:   65,00 Euro

Ganztagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 317,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 195,00 Euro

Erweiterte Halbtagesgruppe     
1. aufgenommene Kind einer Familie: 191,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie:   96,00 Euro

Erweiterte Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 285,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 143,00 Euro

Für Kinder vor Vollendung des 2. Lebensjahres gelten folgende Gebühren:

Regelgruppe

1. aufgenommene Kind einer Familie: 414,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 207,00 Euro

Halbtagsgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 258,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 129,00 Euro

Ganztagsgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 633,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 317,00 Euro

Erweiterte Halbtagsgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 381,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 191,00 Euro

Erweiterte Regelgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 570,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 285,00 Euro

Ganztagesgruppe
1. aufgenommene Kind einer Familie: 633,00 Euro
2. aufgenommene Kind einer Familie: 317,00 Euro

Die Gebühren für die Mittagsverpflegung betragen je Mahlzeit 5,50 Euro.

Tagesgebühren für Kinder unter 2 Jahren

Anzahl Tage/Woche

Regelgruppe                      76,00     152,00     228,00     304,00
Halbtagsgruppe                 47,00       94,00     141,00     188,00
erweit. Halbtagsgruppe     70,00     140,00     210,00     280,00
erweit. Regelgruppe        105,00     210,00     315,00     420,00
Ganztagsgruppe              116,00     232,00     348,00     464,00

Nachtlokal- und Spielsteuer

Für Gaststätten mit regelmäßiger Sperrzeitverkürzung
je Tag und je angefangenem 10m²
5,50 Euro

Für Gaststätten mit Filmvorführung oder Erlaubnis nach § 33a GewO
je Tag und je angefangenem 10m²
5,50 Euro

Für Spielgeräte außerhalb von Spielhallen 
je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
15 v.H. des Einspielergebnisses
je Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
25,00 Euro

Für Spielgeräte in Spielhallen etc.
je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit
15 v.H. des Einspielergebnisses
je Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit
50,00 Euro

Verlässliche Grundschule

Klasse 1 bis Klasse 4
1. Kind (mtl.): 40,00 Euro
2. Kind (mtl.): 20,00 Euro

Wasser & Abwasser

Wassergebühr je m³ Wasser: 2,00 Euro
Wasserversorgungsbeitrag je m² Nutzungsfläche: 2,01 Euro
Abwasserbeitrag
Beitrag für das mech.-biol. Klärwerk je m² Nutzungsfläche: 1,17 Euro
Beitrag für den öffentlichen Abwasserkanal mit Sonderbauwerken je m² Nutzungsfläche: 3,52 Euro

Abwassergebühr
Schmutzwassergebühr
je m³ Frischwasserbezug: 1,72 Euro
Niederschlagswassergebührje m² relevante versiegelte Fläche: 0,37 Euro