Pendlernetz ADAC
Pendlernetz Südbaden
Hier erfahren Sie mehr über das Pendlernetz Südbaden powered by ADAC.
my e-car
Die Gemeinde Jestetten stellt in Kooperation mit „stadtmobil CarSharing Südbaden“ und „my e-car“ ein Elektrofahrzeug für Sie zur Verfügung.
Sie registrieren sich einmalig bei www.my-e-car.de. Anschließend kommen Sie ins Rathaus Jestetten zu Herrn Vollmer, der Ihre Anmeldung bei My-E-Car freischaltet. Sie erhalten dann eine Chipkarte. Anschließend können Sie das Auto online über www.my-e-car.de buchen. Mit der Chipkarte öffnen Sie das Auto. Im Handschuhfach ist dann der Autoschlüssel in Form ebenfalls einer Chipkate. Mit dieser Karte lösen Sie das Elektrokabel und starten das Auto.
Preise: Klicken Sie hier!
Die Jestetter Mitfahrbörse
Ziel der Jestetter Mitfahrbörse
Die Diskussion über die Kosten des Autoverkehrs für jeden persönlich und über die Umweltproblematik ist nicht neu, derzeit aber wieder sehr aktuell. Die Gemeinde Jestetten möchte für ihre Bürger ein Angebot schaffen, das zum einen die Mobilitätskosten senkt, den Parkplatzdruck senkt und zum anderen die Umwelt entlastet. Dafür soll die Bildung von Fahrgemeinschaften mit Hilfe des Internets erleichtert werden. Die Jestetter Mitfahrbörse bietet diese Möglichkeit.
Wie funktioniert die Jestetter Mitfahrbörse?
Über unser Partnerprogramm www.drive2day.de gelangen Sie zum Angebot. Dort können Sie unter Suche oder Biete jeweils Ihr Angebot eingeben bzw. schauen, ob für Ihren Fahrtwunsch ein Angebot vorliegt. Die Jestetter Mitfahrbörse arbeitet ortsteilgenau. Um an die Daten des Mitfahrers/der Mitfahrenden bzw. des Fahrers/der Fahrerin zu kommen, müssen Sie sich anmelden. Damit ist gewährleistet, dass auch Ihre Daten nur Mitgliedern der Jestetter Mitfahrbörse zur Verfügung stehen. Zum Mitfahrportal
Kosten
Die Vermittlung der Mitfahrgelegenheit ist kostenlos. Zwischen Fahrer/Fahrerin und Mitfahrern sollte aber eine Kostenerstattung vereinbart werden. Für die Höhe der Kosten gibt es verschiedene Ansätze. Am einfachsten wird es sein, einen durchschnittlichen km-Preis von ca. 0,20 € anzunehmen (deckt die Kosten für einen Mittelklassewagen) und den Gesamtpreis für die Strecke dann durch die Anzahl der Mitfahrer zu teilen. Wenn sich regelmäßige Fahrgemeinschaften finden, kann natürlich auch das Gegenseitigkeitsprinzip Anwendung finden, wenn z. B. jede Woche der Fahrer wechse
Versicherung/Haftung/Steuern
Die Kfz-Haftpflicht deckt auch unverschuldete Unfälle ab, der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht notwendig. Es sollte aber auf eine unbegrenzte Deckung der Kfz-Haftpflicht geachtet werden. Der Weg zur Arbeit ist durch die gesetzliche Sozialversicherung abgesichert. Außerdem bietet der ADAC eine Haftungsbeschränkungserklärung an. Dieses könne Sie hier als pdf herunterladen. Weitere Auskünfte zu Versicherungs- und Haftungsfragen sind bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter www.vz-bawue.de zu erhalten. Außerdem geben alle Kfz-Versicherer entsprechend Auskunft.
Fahrgemeinschaften sind bei der Entfernungspauschale für die Anerkennung der Werbungskosten gleichgestellt zu allen anderen Verkehrsmitteln. Bei wechselnden Fahrgemeinschaften wird nach Fahrertagen und Mitfahrertagen unterschieden. Auch zu diesem Thema gibt die Verbraucherzentrale Bayern Auskunft.