Hinweise für inländische Gewerbetreibende
Sie benötigen einen Ausdruck aus dem Handelsregister, wenn Sie Ihren Betrieb in einer unternehmerischen Rechtsform führen wollen.
Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Leistungen
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Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen
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Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen
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Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.03.2015 freigegeben.
Serviceportal
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen.