Zulassung zu Messen
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland zur Teilnahme an Messen zugelassen zu werden, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.
Leistungen
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Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
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Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
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Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten anmelden
Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten anmelden
Serviceportal
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen.