Logistik und Verkehr
Wollen Sie ein Unternehmen im Bereich "Logistik und Verkehr" gründen, müssen Sie neben der verpflichtenden Gewerbeanmeldung besondere Vorschriften beachten.
Die häufigsten Unternehmensgründungen gibt es in der Personenbeförderung als Taxi- oder Mietwagenunternehmen sowie im gewerblichen Güterkraftverkehr.
Sowohl bei der gewerblichen Beförderung von Personen als auch bei der gewerblichen Beförderung von Gütern werden Ihre persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft, bevor Sie eine Erlaubnis erhalten.
Zusätzlich benötigen Sie bei der gewerblichen Personenbeförderung als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen beginnt ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger). Damit sind auch Beförderungen mit Personenkraftwagen erfasst, wenn das zulässige Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (z.B. durch Einsatz eines Anhängers).
Tipp: Informationen zur Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr sowie im Straßenpersonenverkehr bieten die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Fachverbänden:
Vertiefende Informationen
Leistungen
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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
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Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
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Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
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Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
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Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
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Mietwagengenehmigung beantragen
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Taxigenehmigung beantragen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 11.04.2017 freigegeben.
Serviceportal
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen.