Fahrgastbeförderung
Wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen, Krankenwagen oder Pkw im Linienverkehr beziehungsweise bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen fahren möchten, benötigen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre. Sie können beantragen, ihn für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Leistungen
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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
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Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
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Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
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Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
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Unternehmenskarte
Unternehmenskarte
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 20.08.2020 freigegeben.
Serviceportal
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen.