Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
An die Berufsausübung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese werden in einem Anerkennungsverfahren geprüft. Ihrem Antrag auf Anerkennung müssen Sie Unterlagen beifügen, die das Zutreffen der Voraussetzungen nachweisen. So benötigen Sie beispielsweise einen Nachweis über Ihre Berufsqualifikation (zum Beispiel eine Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss).
Zusätzlich müssen Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur gegebenenfalls Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses nachweisen.
Rechtsgrundlage
Leistungen
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Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
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Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
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Führungszeugnis (einfach) beantragen
Führungszeugnis (einfach) beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 26.04.2021 freigegeben.
Serviceportal
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen.