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Gemeinde Jestetten

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/-n

Assistentin / Assistenten (m/w/d) des Bürgermeisters.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die grundsätzlich auch teilbar wäre.

Das bringen Sie mit:
•    Kommunikations- und Organisationstalent
•    Freude am Umgang mit Bürgern und Behörden
•    abgeschlossene Ausbildung im Büro- oder Verwaltungsbereich
•    gute Kenntnisse im Umgang mit Office-Anwendungen und
      Social-Media-Kanälen
•    hohe Einsatzbereitschaft und absolute Diskretion

Unser Angebot:
•    ein moderner, krisensicherer Arbeitsplatz
•    eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
•    Entgelt und Sozialleistungen nach TVöD.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung in schriftlicher oder elektronischer Form bis 30.10.2023. Bitte geben Sie dabei auch Ihr frühestmögliches Eintrittsdatum an.

Kontaktdaten: Gemeinde Jestetten, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten bzw.
ina.fischer@jestetten.de, Tel.: 07745 9209-22.

Anfragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen außer Hauptamtsleiterin Ina Fischer auch gerne Bürgermeister Dominic Böhler, Tel.Nr. 07745 9209-20.

 

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Wir bilden aus!

Bei der Gemeinde Jestetten ist zum 01. September 2024

eine Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

zu besetzen. Die Ausbildung dauert 2 ½ bzw. 3 Jahre.

 

Wenn Sie

  • bis zum Ausbildungsbeginn die erforderlichen schulischen Voraussetzungen (in der Regel mittlere Reife) besitzen,
  • an der vielseitigen Tätigkeit in einer Kommunalverwaltung interessiert sind,
  • gerne für und mit Menschen tätig sind und
  • Ihre Ausbildung in einem kleinen Team absolvieren möchten,
 

dann bewerben Sie sich bis spätestens 15. Oktober 2023 bei uns! Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Jestetten, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten oder elektronisch an ina.fischer(@)jestetten.de. Sollten Sie Fragen zur Ausbildung haben, können Sie sich gerne bei Hauptamtsleiterin Ina Fischer, Rathaus Jestetten, Büro E.03 oder unter Tel.Nr. 07745 9209-22 melden.

 

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Bei der Gemeinde Jestetten (Baden-Württemberg, Landkreis Waldshut, 5.400 Einwohner, zwei Ortsteile) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der

 

Leitung des Ortsbauamtes (m/w/d)

 

zu besetzen.

 

Sie erwartet eine verantwortungsvolle Tätigkeit in leitender Position mit folgenden Aufgaben:

  • Leitung des Ortsbauamtes
  • Allgemeine Bauverwaltung mit Verantwortung für die Angelegenheiten der Bauleitplanung, der Bauordnung und des Straßen- und Wegerechts
  • Planung, Ausschreibung, Durchführung und Überwachung (Bauherrenfunktion) kommunaler Hoch- und Tiefbaumaßnahmen in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros / Architekten
  • Planung und Überwachung von Instandsetzungen und Unterhaltungsmaßnahmen der gemeindlichen Infrastruktur
  • Technische Verantwortung für Versorgungsbetrieb, Abwasserbeseitigung und Freibad
  • Fachaufsicht über den Gemeindebauhof
  • Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse

Wir wünschen uns Bewerber (m/w/d) mit abgeschlossenem Studium im Bereich Bauingenieurwesen bzw. Architektur oder mit vergleichbarer Qualifikation. Kenntnisse in den gängigen Fachanwendungen sowie gute EDV-Kenntnisse setzen wir voraus.

Wir suchen eine motivierte, engagierte und kommunikative Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Fachkompetenz, Führungsstärke, Einsatzbereitschaft, Verhandlungs- und Organisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Wirtschaftlichkeitsdenken.

Die Vergütung richtet sich nach TVöD. Die Stelle (Vollzeit, unbefristet) ist aktuell mit Entgeltgruppe 12 TVöD bewertet.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung in schriftlicher oder elektronischer Form. Kontaktdaten: Gemeinde Jestetten, Hombergstraße 2, 79798 Jestetten bzw. Ina.Fischer@jestetten.de. Für nähere Auskünfte können Sie sich gerne an Bürgermeister Dominic Böhler, Tel. 07745 9209-20, oder Hauptamtsleiterin Ina Fischer, Tel. 07745 9209-22 wenden.

 

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Facharzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Innere Medizin

Die Gesundheitsnetz ZipHo e.G. ist eine von Kommunen, nie- dergelassenen Ärzten und dem Klinikum Hochrhein gegründete Genossenschaft mit Sitz in Jestetten. Unser Ziel ist es, die wohnortnahe medizinische Versorgung in der Region zu sichern. Wir verstehen uns als Dienstleister für die Bevölkerung und fühlen uns ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet.

Wir suchen DICH für unser 2022 geplantes Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ) in Jestetten. Du bist

Facharzt für Allgemeinmedizin (m/w/d)
Facharzt für Innere Medizin (m/w/d)

und suchst eine Tätigkeit als Hausarzt, bei der Du Dich ganz auf die Behandlung Deiner Patienten konzentrieren kannst? Oder Du möchtest nach einer Pause erst einmal in Teilzeit wieder in den Arztberuf einsteigen?

Dann haben wir folgendes Angebot für Dich:


•    Kein wirtschaftliches Risiko durch eine sichere und langfristige Anstellung
•    Entlastung von Bürokratie und Verwaltung
•    Keine Personalverantwortung
•    Arbeiten in modernen Praxisräumen
•    Teilzeitmodelle: Beruf, Familie und Freizeit lassen sich so leichter vereinbaren
•    Fachlicher Austausch in einem Team aus erfahrenen Ärzten und Nachwuchsmedizinern (m/w/d)
•    Möglichkeiten der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
•    Offenheit für Innovationen (z.B. Digitalisierung)
•    Leben und Arbeiten in einer landschaftlich reizvollen Region mit hervorragender Infrastruktur

Darüber hinaus helfen Dir unsere Mitgliedskommunen bei

•    Wohnungssuche
•    Kinderbetreuung
•    Eingewöhnung in der Region

Wie klingt das für Dich? Sind Dir noch andere Dinge wichtig? Dann lass uns darüber reden. Wir freuen uns auf Deinen Anruf oder eine E-Mail!

André Saliger Mobil: Mobiltelefon: 01796664990

Mail: andre.saliger@diomedes.de

 
 

Adoption bis Zuwanderung: Gemeinde Jestetten

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Arbeits- und Erholungszeiten

 

Es gibt Höchstgrenzen für Ihre Arbeitszeiten sowie Vorgaben für Ruhepausen, Ruhezeiten und Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz Ihrer Gesundheit.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause.

Es ist unerheblich, ob und in welcher Form Ihr Arbeitgeber Sie in der Arbeitszeit tatsächlich beschäftigt oder ob Sie sich während dieser Zeit zur Aufnahme Ihrer Arbeit bei Ihrem Arbeitgeber bereithalten. Ruhepausen zählen nicht zu Ihrer Arbeitszeit.

Ihre Arbeitszeit darf an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden.

Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Damit beträgt Ihre wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden (6 Tage, je 8 Stunden). Sie kann auf 60 Stunden verlängert werden, wenn die Arbeitszeit innerhalb des Ausgleichszeitraums durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreitet.

In bestimmten Ausnahmefällen darf die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden überschritten werden, beispielsweise wenn dadurch für Sie zusätzliche Freischichten ermöglicht werden und die für das Unternehmen zuständige Behörde dies bewilligt hat. Eine Überschreitung der zehn Stunden ist auch im Notfall wie beispielsweise nach einem Brand oder während einer Überschwemmung möglich.

In der Gastronomie, der Landwirtschaft und dem Schaustellergewerbe können unter bestimmten Umständen längere tägliche Arbeitszeiten für einen begrenzten Zeitraum gelten, wenn diese Mehrarbeit zeitnah wieder ausgeglichen werden kann.

Als Fahrer oder Fahrerin von Kraftfahrzeugen gelten zusätzlich die Vorschriften des Fahrpersonalrechts, je nachdem, ob es sich um Personenbeförderung oder Güterbeförderung handelt.

Wenn Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Schichtfolge nicht im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, entscheidet der Arbeitgeber über diese. Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bezüglich des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, der Ruhepausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

Ruhepausen

Ruhepausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit zur Stärkung und Erholung. Es gilt:

  • Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Sie nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist Ihnen eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist Ihnen eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten zu gewähren.

Ruhepausen können auch auf einzelne Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Hinweis: Während einer Pause dürfen Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen. Wenn die Betriebsordnung es zulässt, dürfen Sie auch das Betriebsgelände verlassen.

Ruhezeit

Die Ruhezeit beginnt nach der täglichen Arbeitszeit und soll der Ruhe und Erholung dienen. Sie sind während der Ruhezeit von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit.

Die tägliche Mindestruhezeit beträgt elf zusammenhängende Stunden, sie kann unter bestimmten Voraussetzungen und beispielsweise durch tarifvertragliche Regelungen bis auf neun Stunden verkürzt werden.

Die Dauer der Ruhezeit kann bei der Beschäftigung in einer der folgenden Einrichtungen um bis zu eine Stunde verkürzt werden:

  • Krankenhäusern
  • Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
  • Gaststätten
  • Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung
  • Verkehrsbetrieben
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft und Tierhaltung

Hinweis: Dies ist nur erlaubt, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Rufbereitschaft

Bei Rufbereitschaft können Sie Ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen und auch wechseln. Sie müssen auf Abruf in der Lage sein, Ihre Arbeit aufzunehmen.

Zur Rufbereitschaft sind Sie nur verpflichtet, wenn dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart worden ist.

Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und wird auch bei der Ermittlung der Arbeitszeithöchstgrenzen nicht mitgezählt. Arbeiten Sie während der Rufbereitschaft, ist diese Arbeitszeit innerhalb der Rufbereitschaft als Arbeitszeit Ihrer regulären Arbeitszeit hinzuzuzählen.

Bereitschaftsdienst

Im Gegensatz zur Rufbereitschaft müssen Sie sich während des Bereitschaftsdienstes an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und die Arbeit auf Abruf des Arbeitgebers unverzüglich aufnehmen. Beispielweise findet Bereitschaftsdienst häufig in Krankenhäusern beim ärztlichen Personal statt, damit in dringenden Fällen ständig ein Arzt zur Stelle ist.

Bereitschaftsdienst gilt im Unterschied zur Rufbereitschaft als Arbeitszeit.

Tipp: Zu arbeitszeitrechtlichen Fragen können Sie sich auch an Ihr Landratsamt beziehungsweise bei kreisfreien Städten an Ihre Stadt, Bereich Gewerbeaufsicht, wenden.

 

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

 

Stand: 21.07.2021

Verantwortlich: WirtschaftsministeriumBaden-Württemberg

 

Serviceportal

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