Bitte Meldepflicht beachten
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie heute auf ein wichtiges Thema rund um den Wohnsitz und die Anmeldung in unserer Gemeinde aufmerksam machen.
Immer wieder stellen wir fest, dass Personen bereits tatsächlich in unserer Gemeinde wohnen, melderechtlich jedoch weiterhin ausschließlich im Ausland, beispielsweise in der Schweiz, geführt werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass ein Wohnsitz im Ausland nicht grundsätzlich von den deutschen Meldevorschriften befreit.
Wer eine Wohnung in unserer Gemeinde bezieht und sich regelmäßig in Jestetten aufhält, muss sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach dem tatsächlichen Einzug beim Meldeamt anmelden. Auch bei einem zunächst vorübergehenden Aufenthalt kann eine Anmeldung erforderlich werden.
Wird die Wohnung länger als drei Monate genutzt, ist die Anmeldung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf dieses Zeitraums vorzunehmen.
Wir bitten deshalb alle Einwohnerinnen und Einwohner, die bereits in unserer Gemeinde wohnen, ihren aktuellen Meldestatus zu überprüfen. Sollte eine Anmeldung bisher nicht erfolgt sein, bitten wir darum, diese zeitnah nachzuholen.
Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen unser Meldeamt selbstverständlich gerne beratend zur Seite.
Ein korrekt geführtes Melderegister ist die gesetzliche Basis für viele kommunale Prozesse. Die Gemeindeverwaltung wird daher künftig verstärkt auf die Vollständigkeit der Daten achten. Konkreten Hinweisen über Personen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet sind, wird die Verwaltung künftig konsequent nachgehen.
Eine aktuelle und verlässliche Einwohnerzahl ist daher weit mehr als nur eine Statistik für die Verwaltung. Sie bildet unter anderem die entscheidende Grundlage in welcher Höhe unsere Gemeinde Zuweisungen vom Land erhält. Nur mit korrekten Zahlen können wir kommunale Aufgaben verlässlich planen und wichtige Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Straßen und Freizeiteinrichtungen für Sie finanzieren.
Eine verlässliche Einwohnerzahl ist damit die Basis für die Zukunft unserer Gemeinde.
Auch an unsere Vermieterinnen und Vermieter, sowie Wohnungseigentümer möchten wir uns mit der Bitte wenden, ihre Mieterinnen und Mieter auf die bestehende Meldepflicht hinzuweisen.
Die erforderliche Wohnungsgeberbestätigung sollte rechtzeitig ausgestellt werden, damit die Anmeldung ordnungsgemäß erfolgen kann.
Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie dazu bei, dass unser Melderegister vollständig und aktuell bleibt und die Gemeinde ihre Aufgaben verlässlich planen kann.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Ihr Bürgermeister
Dominic Böhler
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands nach Jestetten, so können Sie sich elektronisch anmelden:
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6020109?plz=79798&ags=08337060
ACHTUNG: Zuzüge aus dem Ausland müssen persönlich angemeldet werden.
Abruf Fertigstellungstermin Passdokumente
Hier können Sie den Fertigstellungsstand Ihres neuen Pass-/Ausweisdokuments abrufen. Sie benötigen dazu nur die Seriennummer, Art des Ausweisdokuments und Ihr Geburtsdatum.
Passausstellungen für Auslandsdeutsche
Passausstellungen für Auslandsdeutsche: Termine können nur telefonisch (07745 920 9-28) vereinbart werden.



