Bauanträge können ab 2025 nur noch digital eingereicht werden
Seit Januar 2025 müssen Bauanträge digital über die Plattform ViBa (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) eingereicht werden. Damit endet die Übergangsfrist, in der entsprechende Anträge auch per Post eingereicht werden konnten.
Die Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung gibt vor, dass ab 1. Januar 2025 Bauanträge nur noch in digitaler Form eingereicht werden können. Hierzu steht die Plattform – ViBa – auf der Website des Baurechtsamts zur Verfügung.
Beim digitalen Einreichen von Bauanträgen ist zu beachten:
- Die Anträge müssen das Format PDF/A-1 haben. Das ist ein spezielles PDF-Format, mit dem Dokumente langfristig archiviert werden können. Außerdem garantiert es, dass die Datei keine anderweitigen Inhalte enthält. Bitte darauf achten, dass der Antrag dieses Format hat.
- Wer einen Bauantrag digital einreicht, benötigt eine Bauvorlage-Berechtigung. Architekten und Ingenieurbüros benötigen zum Einreichen des Bauantrags oder wenn sie den Entwurf für den Bauantrag erstellen und diesen einreichen ein Unternehmenskonto.
- Für die Freizeichnung des digitalen Bauantrags benötigen Bürgerinnen und Bürger ein sogenanntes Bund ID-Konto.
Die Konten dienen gegenüber dem Baurechtsamt der Authentifizierung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Baurechtsamts
Zur Website des Baurechtsamts: https://www.landkreis-waldshut.de/baurechtsamt/leistungen-online-1/
Zur Bund ID: https://id.bund.de/de
Zum Unternehmenskonto: https://info.mein-unternehmenskonto.de
Für Rückfragen können Sie sich gerne an die Hotline des Baurechtsamts wenden:
Telefon: +49 7751-86-3131
Per E-Mail: digitaler-bauantrag(@)landkreis-waldshut.de
Bitte beachten Sie:
Für Bauanträge eingereicht ab dem 28.06.2025 gilt dieneue Landesbauordnung (LBO)
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BauOBW2010V31IVZ
Für Bauanträge eingereicht bis zum 27.06.2025 gilt die alte Landesbauordnung (LBO)
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BauOBW2010rahmen
mit der der alten Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BauRVfVBWV9IVZ
Entwässerungsantrag
Begleitend zum Bauantrag ist bei der Gemeinde ein Entwässerungsantrag zu stellen.
Hier ist der Umgang mit dem Schmutz- und Regenwasser auf dem Grundstück nachzuweisen.
Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und dem Wassergesetz Baden-Württemberg. Dem Antrag sind die notwendigen Pläne und Berechnungen beizulegen.
Link zu weiteren Informationen des Landratsamtes Waldshut
Link zum Antragsformular ist Antrag auf Erteilung einer Grundstücksentwässerungserlaubnis
Fotovoltsik-Pflicht
In Baden-Württemberg gilt seit 2022 eine Fotovoltaik-Pflicht für Neubauten, neue offene Parkplätze mit über 35 Stellplätzen und grundlegende Dachsanierungen.
Link: Flyer BW Ministerium für Umwelt (https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/publikation/did/photovoltaikpflicht)
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