Durchführung von Messen
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland Messen durchzuführen, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.
Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.
Leistungen
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Durchführung von Wochenmärkten beantragen
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Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
Einheitlichen Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer nutzen
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Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
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Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
Serviceportal
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen.