![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenAusstellung eines Leichenpasses beantragenFür die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist. Voraussetzungen:Alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen liegen vor. Unterlagen:
Ablauf:Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen. Kosten:je nach Gemeinde unterschiedlich Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden: Frau Karin Wagner Sprechzeiten: Montag bis Freitag Gemeinde Jestetten Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.11.2018 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2019 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH
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