![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenSchulbezirkswechsel beantragenDie Grundschule können Sie nicht frei wählen. In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern
Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen. Hinweis: Für einen Wechsel an eine Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule oder an eine genehmigte Privatschule, die eine Grundschule führt, müssen Sie keinen Schulbezirkswechsel beantragen. Generelle Zuständigkeit:
Voraussetzungen:Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Ein wichtiger Grund liegt vor allem vor, wenn Sie einen Wechsel beantragen:
Unterlagen:Sie können Unterlagen, die den wichtigen Grund belegen, beifügen. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern. Ablauf:Den Schulbezirkswechsel Ihres Kindes können Sie formlos beantragen. Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten Sie schriftlich. Kosten:keine Rechtsgrundlage:§ 76 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Erfüllung der Schulpflicht) Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Staatliches Schulamt Lörrach
Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.01.2018 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |