![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenBetreuungsgeldDas Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 entschieden, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Auswirkungen des Urteils rechtlich geprüft. Je nach Sachverhalt im Einzelfall heißt das: :
Achtung: Voraussetzung für den Bezug von Betreuungsgeld ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Dazu sind die Mitteilungspflichten zu beachten. Sie sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides. Vor allem müssen Sie mitteilen, wenn Ihr Kind in einer öffentlich geförderten Tageseinrichtung betreut wird.
Da es keine gesetzliche Grundlage für die Bewilligung von Betreuungsgeld mehr gibt, werden keine Anträge auf Betreuungsgeld mehr versandt. Generelle Zuständigkeit:L-Bank Baden Württemberg Schlossplatz 12 76131 Karlsruhe Voraussetzungen:Keine. Ablauf:Mangels gesetzlicher Grundlage gibt es keinen Anspruch mehr auf Betreuungsgeld. Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.06.2017 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |