![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenVereinsregister - Liquidatoren eines Vereins anmeldenWird ein Verein aufgelöst, so folgt regelmäßig die Liquidation. In der Liquidation wird der Verein abgewickelt. Wenn erforderlich werden
Eine Liquidation findet nicht statt, wenn
In den meisten Fällen kümmert sich der Vereinsvorstand um die Liquidation. Die Mitgliederversammlung kann für diese Aufgabe stattdessen besondere Liquidatoren bestellen, die nicht zwingend dem Verein angehören müssen. Enthält die Satzung Ihres Vereins bestimmte Regelungen für die Bestellung von Liquidatoren, etwa über deren Qualifikation oder das Erfordernis der Vereinszugehörigkeit, so müssen sie beachtet werden. Die Liquidatoren müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie sind mit Vertretungsmacht ausgestattet. Den Umfang der Vertretungsmacht muss der Vorstand dem Amtsgericht bei der Anmeldung mitteilen. Generelle Zuständigkeit:für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht (Registergericht), in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat Hinweis: Die Führung des Vereinsregisters ist bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert. Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an. So können Sie prüfen, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist. Voraussetzungen:Die Anmeldung muss von Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein, die zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder müssen von einem Notar oder einer Notarin oder von einem Ratschreiber oder einer Ratschreiberin beglaubigt sein. Ergeben sich später Änderungen (zum Beispiel bei den zu Liquidatoren bestellten Personen oder deren Vertretungsmacht), müssen die Liquidatoren diese selbst mitteilen und diese Mitteilung vorher beglaubigen lassen. Unterlagen:Anmeldung der Liquidatoren:
Änderungen der Liquidatoren oder ihrer Vertretungsmacht:
Ablauf:Der Vereinsvorstand meldet die Liquidatoren schriftlich an. Die zuständige Stelle trägt sie ins Vereinsregister ein. Kosten:Für die Bearbeitung der Anmeldung fallen keine Kosten an. Für die Beglaubigung können Ihnen Kosten entstehen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Amtsgericht Freiburg
Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.07.2017 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |