![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenHaushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen - steuerliche Förderung beantragenSie können bestimmte Leistungen von der Einkommensteuer absetzen:
Absetzen können Sie dabei
Kosten für gelieferte Ware oder für Material können Sie nicht absetzen. Eventuelle Erstattungen, z.B. von der Krankenkasse, rechnet Ihnen das Finanzamt regelmäßig an. Die steuerliche Förderung beträgt bei
Zu den geförderten, handwerklichen Tätigkeiten zählen insbesondere:
Hinweis: Es kommt nicht darauf an, ob es sich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme können Sie nicht steuerlich absetzen. Eine Neubaumaßnahme liegt vor, wenn Sie mit der Maßnahme erstmals einen Haushalt errichten. Wenn Sie in einem vorhandenen Haushalt neue Wohn- oder Nutzfläche schaffen, z.B. durch einen Anbau, ist das begünstigt. Generelle Zuständigkeit:Ihr Wohnsitzfinanzamt Voraussetzungen:
Die Steuermäßigung ist haushalts-, nicht personenbezogen. Eheleuten steht die Steuerermäßigung jeweils zur Hälfte zu, wenn sie nicht gemeinsam eine andere Aufteilung beantragen. Bei einer Zusammenveranlagung spielt die Aufteilung keine Rolle. Das gilt auch für Partnerinnen und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Zwei Alleinstehende, die ganzjährig zusammen in einem Haushalt leben, können die Höchstbeträge der Steuerermäßigung insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen. Die Aufteilung erfolgt danach, wer die jeweiligen Aufwendungen getragen hat. Sie können auch eine gemeinsame Vereinbarung treffen. Hinweis: Als Mieterin, Mieter oder Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft können Sie solche Dienstleistungen ebenfalls von der Steuer absetzen. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Heim einen eigenständigen abgeschlossenen Haushalt führen. Bei Pflege- und Betreuungsleistungen steht die Steuerermäßigung demjenigen zu, der für die Pflege- oder Betreuungsleistungen aufkommt. Unterlagen:Neben der Einkommensteuererklärung können folgende Unterlagen von Ihrem Finanzamt benötigt werden:
Ablauf:Die steuerliche Begünstigung müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Erkennt das Finanzamt die Kosten an, zieht es sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid direkt von der Einkommensteuerschuld ab. Kosten:keine Frist:Ihre Steuererklärung müssen Sie innerhalb bestimmter Fristen abgeben. Rechtsgrundlage:Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Finanzamt Waldshut-Tiengen
Sprechzeiten: Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab. Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 05.04.2018 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |