![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenHalteverbotszone einrichtenFür die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone (amtlich: Haltverbotzone) beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung. Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten. Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht. Generelle Zuständigkeit:die Straßenverkehrsbehörde Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Halteverbotsschild aufgestellt werden soll, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Voraussetzungen:Sie ziehen um. Unterlagen:keine Ablauf:Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Tipp: Wenn Sie eine Halteverbotszone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen. Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen. Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Halteverbotsschilder. Kosten:je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt. Frist:Sie müssen die Halteverbotsschilder etwa vier Tage vor dem Umzugstermin aufstellen. Sonstiges:Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. Rechtsgrundlage:§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis) Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.08.2017 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |