![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenÜbernahme der Weiterbildungskosten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ab 45 Jahren beantragenAls Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer über 45 Jahre können Sie an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Handelt es sich um einen zertifizierten Bildungsträger und eine zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme, kann die Agentur für Arbeit bestimmte Kosten übernehmen. Es ist möglich, dass die Agentur für Arbeit die Kosten nur teilweise übernimmt. Während der Zeit der Teilnahme zahlt Ihnen der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter. Tipp: Weitere Informationen bietet das Merkblatt "Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit. Generelle Zuständigkeit:die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit Voraussetzungen:Voraussetzungen für die Übernahme der Weiterbildungskosten sind:
Unterlagen:Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Hinweis: Benötigt die Agentur für Arbeit für die Entscheidung bestimmte Angaben und Unterlagen (z.B. zu Sonderfällen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung während des Leistungsbezuges), erhalten Sie dort entsprechende Formulare. Ablauf:Besprechen Sie Ihren Weiterbildungswunsch mit Ihrem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit. Danach müssen Sie die Übernahme der Weiterbildungskosten bei der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich beantragen. Kosten:
Tipp: Entstehen Ihnen erheblich höhere Kosten für die Fahrt zur Weiterbildungsstätte als für die Fahrt zum Arbeitsplatz? Dann können Sie eine mögliche Übernahme dieser Kosten ebenfalls mit der Agentur für Arbeit besprechen. Ist eine Übernahme dieser Kosten nicht möglich, können Sie sie steuerlich geltend machen. Frist:Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Sonstiges:Für die Zeit der Freistellung zur Weiterbildung kann die Agentur für Arbeit Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt leisten, wenn Sie ungelernt oder geringqualifiziert beschäftigt sind und einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation erwerben. Den Zuschuss zum Arbeitsentgelt muss der Arbeitgeber beantragen - entweder persönlich, durch Beauftragte oder per Post. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang der wegen der Weiterbildung nicht erbringbaren Arbeitsleistung. Das Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbildung wird dabei berücksichtigt. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Agentur für Arbeit Lörrach
Geschäftsstelle Waldshut-Tiengen
Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 03.12.2014 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |