![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenZuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragenFamilien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen können eine einmalige finanzielle Hilfe beantragen. Höhe: 1.700 Euro je Kind. Er ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar. Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen. Generelle Zuständigkeit:die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) Voraussetzungen:
Unterlagen:Geburtsurkunden der Kinder Ablauf:Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern. Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt abgeben oder direkt der L-Bank zusenden. Kosten:keine Frist:Sie müssen den Zuschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder beantragen. Formulare:Rechtsgrundlage:
Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.01.2018 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |