![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenBelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Teilnahme beantragenansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragsungsweges minimiert werden. Daher brauchen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, dass Sie an einer Belehrung über dieses Risiko teilgenommen haben. Das gleicht gilt, wenn Sie
Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Vereinfachte Belehrung Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen wurde die Belehrung vereinfacht. Es reicht, wenn sie das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen lesen. Generelle Zuständigkeit:das Gesundheitsamt Gesundheitsamt ist,
Voraussetzungen:
Unterlagen:gültiger Ausweis mit BIld, z.B. Reisepass oder Personalausweis Ablauf:Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme. Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat. Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, vor allem darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen verboten ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Kosten:Erkundigen Sie sich bei der Terminvereinbarung über die entstehenden Kosten. Diese sind je nach Landkreis unterschiedlich. Rechnen Sie mit etwa 35 Euro. In einigen Landkreisen sind die Gebühren für Schüler, Studenten und Auszubildende etwas geringer. Frist:keine Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Rechtsgrundlage:§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes) Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Landratsamt Waldshut
Sprechzeiten: Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.04.2018 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |