![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenBuchführungshelfer anmeldenSie wollen sich auf dem Gebiet der Buchführungshilfe selbständig machen? Das Steuerberatungsgesetz setzt Ihrer angestrebten Tätigkeit enge Grenzen. So ist die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe den Steuerberatern vorbehalten. Hinweis: Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet das Gesetz zwischen solchen Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und solchen, für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall muss jedoch ein Gewerbe angemeldet werden. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an. Voraussetzungen:Jedem erlaubt ist die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Dazu gehören:
Weitergehende Befugnisse haben Personen, die
Hinweis: Als gleichwertige Vorbildung gilt beispielsweise
Diese Personen dürfen folgende Tätigkeiten ausüben:
Ablauf:Bei der Gewerbeanmeldung muss die gegebenenfalls erforderliche Qualifikation nicht nachgewiesen werden. Es ist auch keine Erlaubnis seitens der Finanzbehörden erforderlich. Hinweis: Werden Tätigkeiten, für die eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist, jedoch ohne entsprechende Qualifikation vorgenommen, ist mit Maßnahmen der Finanzbehörden sowie Abmahnungen von Konkurrenten wie z.B. Steuerberatern zu rechnen. Kosten:Je nach Gemeinde fallen unterschiedliche Kosten an. Sonstiges:Wenn Sie die genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie diese Tätigkeiten verantwortlich erbringen, das heißt Sie dürfen sich zwar der Hilfe von Mitarbeitern bedienen, müssen aber selbst die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die Ausführung des Auftrags übernehmen. Bei Gesellschaften müssen die zur Vertretung berechtigten Personen die genannten Anforderungen erfüllen. Rechtsgrundlage:§ 6 Steuerberatungsgesetz (StBerG) (Buchführungshelfer) Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Grafenhausen
Sprechzeiten: Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr, Mo u. Di 14:00 - 16:00 Uhr und Do 14:00 - 18:00 Uhr
Gemeinde Jestetten
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 29.09.2015 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |