![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenFührerschein - Erweiterung beantragenErwerben Sie zu einer schonvorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen. Folgende Klassen werden unbefristet erteilt:
Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet:
Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt. Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt. Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Generelle Zuständigkeit:die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes Führerscheinstelle ist,
Voraussetzungen:Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung. Ausnahmen bestehen für:
Unterlagen:bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich
bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis Ablauf:Sie müssen die Erweiterung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung. Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein"). Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde. Kosten:
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten. Frist:Sie müssen die theoretische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle bestehen. Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung bestehen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag und Sie müssen einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Landratsamt Waldshut
Sprechzeiten: Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.02.2018 freigegeben. Kontakt![]() Gemeinde Jestetten Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. © 2018 Gemeinde Jestetten | Hombergstrasse 2 | 79798 Jestetten | Fon: 07745 9209-0 | Fax: 07745 9209-40 | E-Mail schreiben – by Hirsch & Wölfl GmbH |